Handwerker Rechnung absetzen - Steuern Sparen !

Ab dem 1. Januar 2009 können die Kosten für Handwerkerleistungen doppelt
so hoch  wie bisher von der
Steuerschuld abgezogen werden!

Das Finanzamt erstattet bis zu 1.200 Euro!

  • Welche Leistungen sind umfasst?
    - Renovierungs-,

    - Erhaltungs- und
    - Modernisierungsmaßnahmen, mit Ausnahme der nach    
      dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW-Bank
      geförderten Maßnahmen.
    - Keine Neubaumaßnahmen.

  • Wer ist berechtigt?
    Eigentümer und Mieter können Kosten für Handwerker-
    leistungen absetzen, die in ihrem Privathaushalt anfallen,
    ebenso Eigentümer von selbstgenutzten Eigentumswoh-
    nungen für das Gemeinschaftseigentum. Der Steuer-
    pflichtige muss die Leistung nicht selbst in Auftrag gege-
    ben haben. Dies kann z. B. auch durch den Vermieter oder
    Wohnungseigentumsverwalter geschehen sein.

  • Welche Voraussetzungen gelten?
    - Nachweis der Kosten durch Handwerkerrechnung mit 
      ausgewiesener Mehrwertsteuer. Anhand der Angaben 
      in der Rechnung muss der Anteil der Arbeitskosten 
      gesondert ermittelt werden können.
    - Begünstigt sind auch in Rechnung gestellte Maschi-
      nen- und Fahrtkosten. 
    - Materialkosten sind ausgeschlossen.
    - Auch die anteilige Mehrwertsteuer ist begünstigt, 
      dabei ist ihr gesonderter Ausweis nicht erforderlich.
    - Überweisung des Rechnungsbetrages auf das Konto 
      des Handwerksbetriebes. Nachweis erfolgt durch  
      Überweisungsdurchschrift oder Kontoauszug. Bei Zah-
      lung per Einzugsermächtigung, Online-Banking, Ver-
      rechnungsscheck oder ec-Verfahren dient der Konto-
      auszug als Nachweis. Barzahlung ist nicht begünstigt. 
    - Erbringung der Handwerkerleistung und der entspre-
      chenden Zahlung ab dem 1. Januar 2009.

 

 

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